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1. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 191

1889 - Berlin : Nicolai
— 191 — dero König!. Hause, auch Erben, Nachkommen und Snccessoren, keiue davon ansbeschieden, in perpetuum die Stadt Stettin mit dem dazngelegten ganzen Distrikt Landes zwischen dem Oder- und Peenestrom nebst denen Inseln W oll in und Usedom samt denen Ausflüssen der Swine und Dievenow, dem frischen Haff und Oder bis sie in die Peene fließet und ihren Namen verlieret, welcher Peene-Strom die Grenze sein und beideu angrenzenden hohen Teilen gemeinschaftlich verbleiben soll pleno jure mit allen denen Rechten und Znbehörnngen. — Ihre Königl. Maj, und die Krone Schweden renuuciren auch völlig auf alle bisher in denen locis cessis gehabten Rechte, Gerechtigkeiten und dem juli territoriali et superioritatis hiermit aufs bündigste und ans ewig; entbinden gleichfalls hiemit die llnterthanen, Eingesessenen und Angehörigen mehrbesagter, Sr. Königl. Maj. in Prenßen, anjetzo cedirten Örter aller derer Pflichten und Verbindungen, womit sie Ihrer Königl. Majestät und dem Reiche Schweden') verbunden gewesen, und verweisen sie damit an Se. Maj. in Prenßen und Dero obmitbeschriebene als ihre nunmehrigen, rechtmäßigen, ohnstreitigen Landes- und Ober-Herren^). Art. 4. Jedoch soll Schweden Sitz und Stimme auf deu deutscheu Reichs- und Kreistagen fernerhin behalten^). Art. 17. Der König von Preußen wird dem Zaren in seinem weiteren Kriege gegen Schweden keinerlei Hilfe leisten^). Art. 18. Preußen ist verbunden, an Schweden die Summe von zwei Millionen Thaler in Münzsorten nach dem Leipziger Fuße von 1690 zu Hamburg in drei Terminen zu zahlen. Art. 19. Falls Schweden auch die auf dem rechten Oderufer belegeneu Städte Damm und Goluau abtreten will, so wird der König von Preußen seine guten Dienste aufbieten, um einen billigen Frieden desselben mit den übrigen Feinden zu vermitteln. — 147. Grundgesetz über die Einrichtung der Verwaltung^). 1722. «Förster, Friedr, Wilh. I. Bd. Ii., S. 173 ff.) (Art. I) § 1. Nachdem Wir der höchsten Notwendigkeit zu fein befunden, mit Unserm bisherigen General - Krieges - Commissariat und General - Fiuauz - Directorio eiue Änderung zu treffen, und diese beide *) Seit dem westfälischen Frieden. 2) Preußen gewann dadurch ein Gebiet von 8lq M. und erreichte das Ziel Friedrich Wilhelms I., „einen Fuß an dem Meere zu haben, um an dem Corn- liiqrcio der ganzen Welt Antheil nehmen zu können." s) Für den Rest von Schwedisch-Pommern (mit Rügen), der 1815 durch Austausch von Laueuburg an Dänemark ebenfalls an Preußen fiel. 4) Friede von Nystädt zwischen Rußland und Schweden am 10. Sept. 172!. *) Tiefes Grundgesetz, welches dem Staate die erste Centralbehörde gab, indem es an Stelle des Kriegs-Kommissariates und der General-Domänen-

2. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 134

1889 - Berlin : Nicolai
— 134 — — Die Weichsel ist ein sehr großer Strom und sie fließt an Witland und Wendenland; und das Witland gehört zum Estenlande2); und die Weichsel fließt vom Wendenlande aus und laust ins Estenmeer 3); und das Estenmeer ist zum wenigsten fünfzehn Meilen breit. Dann kommt die Jlfing von Osten in das Estenmeer aus dem See, an dessen Gestade Trnso') liegt; und es kommen zusammen ins Estenmeer Jlfing von Osten her aus dem Estenlande und die Weichsel von Süden aus dem Wenden- lande; und darauf nimmt die Weichsel der Jlfing ihren Namen und streckt sich von dem Meere nach Westen und Norden in die See; daher heißt man dieses Weichselmünde. Das Estenland ist sehr groß, und da liegen viele Städte, und in jeder Stadt ist ein König; und da ist auch sehr viel Honig und Fischsang; und der König und die reichsten Lente trinken Pserdemilch, und die Unvermögenden und die Sklaven trinken Met. Da ist sehr viel Krieg unter ihnen; und es wird kein Bier gebraut uuter den Esten; aber da ist Met genug. Und da ist unter den Esten Sitte, wenn ein Mann tot ist, daß er drinnen unverbrannt liegt unter seinen Verwandten und Freunden einen Monat — bisweileu zwei; und die Könige und die andern Leute hohen Ranges um so viel länger, je mehr Reichtümer sie haben, bisweilen ein halbes Jahr, daß sie unverbrannt liegen, und sie liegen über der Erde in ihren Häuseru; und alle die Zeit, wo die Leiche drinnen liegt, da soll Trinken und Spiel sein, bis auf den Tag, da er verbrannt wird. Darauf an demselben Tage, wo sie ihn zu dem Scheiterhaufen bringen wollen, da teilen sie sein Eigentum, soviel noch übrig geblieben ist nach dem Trinken und dem Spielen, in fünf oder sechs Teile, bisweilen auch in mehrere, je nachdem der Betrag seines Eigentums fein mag. Sodann legen sie deu größteu Anteil innerhalb einer Meile vor der Stadt aus und daraus einen andern, sodann den dritten, bis es alles auf den Ranm einer Meile ausgelegt ist, und es muß der kleinste Teil am nächsten bei dem Orte liegen, wo der tote Mann sich befindet. Sodann sollen versammelt werden alle die Leute, welche die raschesten Rosse im Lande haben, nngesähr in der Entfernung von fünf oder sechs Meilen von den Habseligkeiten. Dann sprengen sie alle ans die Habe los, wobei dann der Mann, der das ') Unter Witland versteht Wulfstan das Land zwischen der Ostsee und deu von ihm bis zum Haff durchfahre»«: Armen der Dauziger und Elbinger Weichsel, somit die ganze westliche Nehrung. 2) Aestier (Osti) oder Esten ist der älteste Name der Bewohner des Landes;, derselbe ist auf das heutige Estland übergegangen. 3) Das frische Haff. — 4) Elbinger Weichsel. — 5) Eine Spur dieses am Ufer des Drauseusees gelegenen alten preußischen Handelsortes ist in dem alten Namen des jetzigen, etwa V4 Meile vom Drauseusee entfernt liegenden Kirchdorfes Preußischmark nachgewiesen worden.

3. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 36

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
36 Die Geschichte Preußens bis zu seiner Vereinigung mit Brandenburg i. I. 1618. derselben sind in Übersetzungen von Luthers kleinem Katechismus und in zahlreichen Orts- und Familiennamen erhalten. Die Wohnsitze der Preußen lagen zwischen der Weichsel und der Nogat, der Alle und der Deime. Das Land war dünn bevölkert, zuin großen Teile mit Wäldern, Sümpfen und Seeen bedeckt. Aus den Lichtungen und an den Usern der Gewässer erhoben sich Dörser und Höfe. Städte gab es nicht. Zur Verteidigung dienten zahlreiche Burgen (Erd- und Holzverschanzungen; die sog. Schloßberge) und Verhaue. Die Haupt-beschästigung der Preußen war die Jagd — noch gab es außer den auch heute in den preußischen Wäldern vorkommenden Tiergattungen im Lande Auerochsen, Biber, wilde Pserde, Bären, Luchse; auch das Elen war weit verbreitet *) — daneben der Fischfang und die Viehzucht; aber auch der Ackerbau wurde mit ziemlichem Geschick betrieben. Sie standen noch auf niedriger Kulturstufe; eine Schrist kannten sie nicht. Ihre Sitten waren einfach; gerühmt wird ihre Gastfreundschaft auch Fremden gegenüber. Kleider bereiteten sie sich aus selbstgewebter Leinwand, grobem Tuch und Pelzwerk. Ebenso verfertigten sie sich einfachere Waffen, Geräte und Schmucksachen; kunstvollere wurden meist von auswärts eingeführt. Ihre Religion war ein einfacher Naturdienst. Sie verehrten viele Götter, unter ihnen Kur che, den Gott der Ernte.2) Tempel gab es nicht; Stätten der Gottesverehrung waren zahlreiche heilige Wälder. Ein Hauptheiligtum befand sich im Walde zu Romowe;b) hier wohnte der Oberpriester, der Kriwe; er unterhielt das ewige Feuer, gab Orakel und stand bei allen umwohnenden Stämmen in großem Ansehen. Auch Menschen, namentlich Kriegsgefangene, wurden geopfert. — Die Toten wurden meistens verbrannt und ihre Asche aus Grabfeldern in Urnen beigesetzt. Das Volk der Preußen bildete keinen einheitlichen Staat. Es zerfiel nach den Gauen in mehrere Stämme. Für den Krieg wühlte jeder Gau einen Anführer. Solcher Gaue waren folgende: 1) Pome-sanien, 2) Pogesanien, 3) Ermland, 4) Natangen, 5) Barten 6) Samland, 7) Galinden. Östlich von der obern Angerapp und den Seeen bis zur mittleren Memel und südwärts bis zum Bug wohnten die stammverwandten Sudauer. Das obere Pregelgebiet und das untere Memelgebiet waren von den litauischen Landschaften Nadraueu und Schalauen eingenommen. Östlich von Schalauen, bis zur Mündung der Wilia, lag auf dem nördlichen Memelufer 1) Der Auerochs findet sich noch hente in dem russischen Forst von Bialowicza (spr. bjallowjihtsclia), der Biber in der Elbe, das Elen oder Elch in der ^ben-horster Forst im Memelthale. 2) Die Zusammenstellung der drei angeblich obersten Götter Perkunos, Potrimpos, Pikollos ist erst im 16. Jahrhundert geschehen. 3) Der heilige Wald Romowe, in dem auch die Litauer und andere verwandte Nationen ihre Siegesopfer darbrachten, lag in Nadrauen.

4. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 40

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
40 Die Geschichte Preußens bis zu seiner Vereinigung mit Brandenburg i. 8- 1618. und Litauern über das Kurische Haff abzuschneiden, wurde von Kurland aus an der Mündung der Dange die Memel bürg gegründet. Von zahlreichen Kreuzfahrern, namentlich durch den Böhmenkönig Ottokar Ii., unterstützt, bezwang der Orden auch das mächtige Sam -land. Zur Beherrschung der neuen Eroberung wurde nicht weit von der Mündung des Pregels eine starke Burg gegründet, die dem Böhmen-1255 könige zu Ehren den Namen Königsberg erhielt, 1255. 1260-1273 4. Ter ijvafjc Aufstand, 1260 — 1273. Die Preußen ertrugen die Fremdherrschaft nur mit Unwillen. Der Bau der vielen Burgen, bei denen sie schwere Frondienste leisten mußten, die ungemessenen Kriegsdienste, welche der Orden von ihnen und noch dazu gegen ihre eigenen Landsleute verlangte, beschwerten das Volk. Die Priester suchten es im Glauben an die alten Götter zu erhalten. Dazu kameu Willkür und Ungerechtigkeiten einzelner Ordensbeamten. Ans die Nachricht, daß die Ordensritter bei Durben in Kurland*) von den Litauern und den Kuren eine schwere Niederlage erlitten hatten, brach an einem vorher bestimmten Tage in allen Gauen der lange vorbereitete Aufstand aus, 1260. Alle Ansiedelungen der Christen wurden zerstört, die Burgen eingeschlossen und bis auf wenige erobert. Der Orden geriet in die größte Bedrängnis, zumal von Deutschland wegen der dort herrschenden Wirren — es war die Zeit des Interregnums — die erwartete Hilfe ausblieb. Indes ging den Aufständischen in dem langen Kampfe die Kraft aus. Ihr bedeutendster Führer Herküs Monte bemühte sich vergeblich, Königsberg zu nehmen. Auch Balga,2) Elbing, Christburg2) und die Weichselburgen hielten sich. Ein Kreuzheer unter dem Askanier Otto Iii. sicherte die Gegend am Frischen Haff, wo ihm zu Ehren die Burg Brandenburg angelegt wurde. In Kurland wurde Mitau gegründet. Als dann Herkus Monte selbst gefangen und durch Henkershand gestorben war, mußten sich die Preußen 1273 unterwerfen. Zur Strafe für den Aufstand wurde nun die große Masse des preußischen Volkes in den Stand der Unfreien hinabgestoßen. Nur die wenigen treu gebliebenen Preußen erhielten volle Freiheit, reiche Landschenkungen und Rechte. 5. Eroberung der östlichen Landschaften; die Wildnis. Nachdem der Aufstand niedergeworfen war, wandten die Ritter ihre Waffen gegen Nadrauen und Schalauen. Ohne großen Widerstand zu leisten, unterwarfen sich die Landschaften. Mit der größten Tapferkeit verteidigten dagegen die Sudaue r, unterstützt durch die Wild- 1) Durben liegt östlich von Libau. 2) Balga liegt am Frischen Haff, Christburg südlich von Elbing.

5. Deutsche, insbes. brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Mittelalters bis auf Friedrich d. Großen - S. 53

1902 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Zweiter Abschnitt. Preußen bis zu seiner Vereinigung mit Brandenburg. 53 Tode 1603 durch den Geraer Hausvertrag die fränkischen Besitzungen an seine jüngeren Stiefbrüder abtrat. Hier haben deren Nachkommen bis 1791 geherrscht. Zur Erbschaft Georg Friedrichs gehörte auch das durch Kauf erworbene, an der mährischen Grenze gelegene schlesische Fürstentum Jägerndorf. Dieses gab Joachim Friedrich seinem jüngeren Sohne Johann Georg. 9. Johann Sigismund. 1608 — 1619. §65« Die Regierung Johann Sigismunds ist wichtig durch die Ge- bietserweiterungen, welche der Staat erfuhr durch die Erwerbung --a) von Kleve, Mark und Ravensberg 1614 (§ 36), b) des Herzogtums Preußen, das polnisches Lehen war, 1618 Somit umfafste das Staatsgebiet drei von einander räumlich getrennte Gebietsgruppen, die von der Memel bis zum Rhein reichten. Erregte der bei Gelegenheit des jülichschen Erbstreites erfolgte Übertritt des Kurfürsten zum reformierten Bekenntnis auch die Mifsstimmung der lutherischen Unterthanen, so wurde andrerseits dadurch der brandenburgische Staat auf den. Grundsatz religiöser Duldung hingewiesen. jtrlq Hji . 1^4 ~lj _______________ fyb«- Vf'vb/*. /ü(/ls ß ff . Zweiter einleitender Absclmitt. Preußen bis zu seiner Vereinigung o o mit Brandenburg. I. Die Vorzeit bis 1230. 1. Älteste Zustände. § 66. Der an der preufsischen Küste in Mengen sich findende Bernstein hat seit dem Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr. das Land dem römischen Altertum bekannt gemacht; in früherer Zeit erhielten die Römer Bernstein von der friesisch-jütischen Küste durch Zwischenhändler. Nach dem Preufsenlande führten zwei Handels-strafsen: 1. von Aquileja über die Ostalpen zur Donau und die March aufwärts durch die mährische Pforte ins Oder- und Weichselgebiet; 2. vom Schwarzen Meer den Dnjepr aufwärts zur Memel.

6. Deutsche, insbes. brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Mittelalters bis auf Friedrich d. Großen - S. 41

1902 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Zweiter Abschnitt. Zeitalter der Gegenreformation und des Dreißigjährigen Krieges. 41 tigen Reichstagsbeschlufs war die Übereinstimmung aller drei Kurien und des Kaisers nötig. Eine derartige Verfassung bedeutete thatsächlick fast die Auflösung des Reiches. Wirkungen des Dreifsigjährigen Krieges. a) Die Volkswirtschaft Deutschlands hatte furchtbar gelitten. Die Bevölkerung war auf etwa die Hälfte, in vielen Gegenden auf ein Zehntel des früheren Bestandes und noch tiefer gefallen. Weite Strecken Landes waren Wüsteneien geworden, die erst wieder urbar gemacht werden mufsten. So lag die Landwirtschaft arg darnieder; das Gewerbe, der Handel und der frühere Wohlstand der Städte waren vernichtet. Der Handel konnte schon deswegen schwer wieder emporkommen, weil die Mündungen aller großen deutschen Flüsse in fremden Händen waren: diejenige des Rheins beherrschten die Niederländer, der Weser, Elbe und Oder die Schweden, der Weichsel die Polen. Dazu kam, dafs zur selbigen Zeit die Niederlande, Frankreich und England auf dem Gebiete des Handels und der Industrie einen mächtigen Aufschwung nahmen. b) Im Zusammenhange damit trat eine Verschlechterung der sozialen Verhältnisse ein. Die Lage der Bauern wurde noch schlimmer, als sie gewesen war, jetzt auch in den rechtselbischen Gebieten, wo sich bisher ein freier Bauernstand erhalten hatte. Jetzt wurden auch hier die Bauern hörig, teils leibeigen, teils erb- oder gutsunterthänig, und durch Frondienste und Steuern schwer bedrückt. Diej^iixger d^r-Stmte hatten ihren früheren Stolz verloren und suchten würdelos d-em Adel nachzuäffqn, der seinerseits, ebenso wie die Fürsten, das Ausland, besonders die Franzosen, sich zum Vorbilde nahm. So schwand in allen Schiceten“ der Bevölkerung der nationale Sinn. Das Reich wurde zum Gespött des Auslandes. c) Die verh^crefidön'wirkungen des Krieges waren auf sittlichem und geistigem Gebiete nicht minder groß wie auf wirtschaftlichem. In weiten Kreisen war Zuchtlosigkeit eingerissen, wüster Aberglaube an die Stelle der Gottesfurcht getreten, woraus

7. Deutsche, insbes. brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgange des Mittelalters bis auf Friedrich d. Gr. - S. 36

1899 - Halle a. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
36 Fünfter Zeitraum. Von 1517 bis 1648. Die im Verlaufe des Krieges ihrer Länder beraubten Fürsten sollten dieselben wieder zurückerhalten. b) Kirchliche Bestimmungen. Die Gleichberechtigung der Bekenntnisse wurde von neuem (§ 28) ausgesprochen und auf die Reformierten ausgedehnt; auch wurde die Glaubensfreiheit nicht nur den Reichsständen, sondern mit gewissen Einschränkungen auch den Unterthanen zugesichert. Als massgebender Zeitpunkt für den Besitz geistlicher Güter wurde der 1. Januar 1624 festgesetzt. c) Verfassungsbestimmungen. Der letzte Rest kaiserlicher Gewalt ging verloren. Die Reichsstände erhielten volle Landeshoheit und durften sogar mit auswärtigen Mächten, nur nicht gegen Kaiser und Reich, Bündnisse schliefsen. Das Reich wurde ein loser Bund selbständiger Einzelstaaten. Die Reichsregierung, sofern von einer solchen noch die Rede sein konnte, erfolgte durch den Kaiser und den ständigen Reichstag zu Regensburg, der aus den Gesandten der Einzelstaaten bestand. Er zerfiel in drei Kollegien (Kurien): den Kurfürstenrat, den Fürstenrat und die Städte. Zu einem gültigen Reichstagsbeschlufs war die Übereinstimmung aller drei Kurien und des Kaisers nötig. Eine derartige Verfassung bedeutete thatsächlich fast die Auflösung des Reiches. 5. Wirkungen des Dreissigjährigen Krieges. a) Die Volkswirtschaft Deutschlands hatte furchtbar gelitten. Die Bevölkerung war auf etwa die Hälfte, in vielen Gegenden auf ein Zehntel des früheren Bestandes und noch tiefer gefallen. Weite Strecken Landes waren Wüsteneien geworden, die erst wieder urbar gemacht werden mussten. So lag die Landwirtschaft arg darnieder; das Gewerbe, der Handel und der frühere Wohlstand der Städte waren vernichtet. Der Handel konnte schon deswegen schwer wieder emporkommen, weil die Mündungen aller grossen deutschen Flüsse in fremden Händen waren: diejenige des Rheins beherrschten die Niederländer, der Weser, Elbe und Oder die Schweden, der Weichsel die Polen. Dazu kam, dass zur selbigen Zeit die Niederlande, Frankreich und England

8. Deutsche, insbes. brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgange des Mittelalters bis auf Friedrich d. Gr. - S. 48

1899 - Halle a. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
48 Sechster Zeitraum. Von 1648 bis 1740. Besitzungen an seine jüngeren Stiefbrüder abtrat. Hier haben deren Nachkommen bis 1791 geherrscht. Zur Erbschaft Georg Friedrichs gehörte auch das durch Kauf erworbene, an der mährischen Grenze gelegene schlesische Fürstentum Jägerndorf. Dieses gab Joachim Friedrich seinem jüngeren Sohne Johann Georg. 63. 9. Johann Sigismund (1608 — 1619). Die Regierung Johann Sigismunds ist wichtig durch die Gebietserweiterungen, welche der Staat erfuhr durch die Erwerbung a) von Kleve, Mark und Ravensberg 1614 (§ 34), b) des Herzogtums Preussen, das polnisches Lehen war, 1618 (§ 72). Somit umfasste das Staatsgebiet drei von einander räumlich getrennte Gebietsgruppen, die von der Memel bis zum Rhein reichten. Erregte der bei Gelegenheit des jülichschen Erbstreites erfolgte Übertritt des Kurfürsten zum reformierten Bekenntnis auch die Missstimmung der lutherischen Unterthanen, so wurde andrerseits dadurch der brandenburgische Staat auf den Grundsatz religiöser Duldung hingewiesen. Zweiter einleitender Abschnitt. Preussen bis zu seiner Vereinigung mit Brandenburg. I. Die Vorzeit l)is 1230. 64. 1. Älteste Zustände. Der an der preussischen Küste in Mengen sich findende Bernstein hat seit dem Ende des 1. Jahrhunderts n. Chi. das Land dem römischen Altertum bekannt gemacht; in früherer Zeit erhielten die Römer Bernstein von der friesisch-jütischen Küste durch Zwischenhändler. Nach dem Preussenlande führten zwei Handelsstrassen: 1. von Aquileja über die Ostalpen zur Donau und die March aufwärts durch die mährische Pforte ins Oderund Weichselgebiet; 2. vom Schwarzen Meer den Dnjepr aufwärts zur Memel.

9. Deutsche, insbes. brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgange des Mittelalters bis auf Friedrich d. Gr. - S. 26

1899 - Halle a. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
26 Fünfter Zeitraum. Von 1517 bis 1648. gerade die grössten protestantischen Staaten, Brandenburg und Sachsen, hielten sich fern aus Hass gegen den reformierten Friedrich. Dieser Verbindung gegenüber schloss sich die viel stärkere katholische Liga (1609) unter Führung des thatkräftigen Maximilian von Bayern zusammen. § 34. d) Der Krieg zwischen beiden Parteien schien ausbrechen zu sollen aus Anlass des jülich - klevischen Erbstreits. Am Niederrhein war ein stattlicher Staat entstanden, der sich aus folgenden Gebieten zusammensetzte: 1. dem Herzogtum Jülich zu beiden Seiten der Roer, eines rechtsseitigen Nebenflusses der Maas, 2. dem Herzogtum Kleve zu beiden Seiten des Niederrheins mit Kleve und Wesel, 3. dem Herzogtum Berg auf der rechten Rheinseite mit Düsseldorf, 4. der Grafschaft Mark im Gebiet der Ruhr, 5. der Grafschaft Ravensberg zwischen der oberen Ems und der mittleren Weser mit Bielefeld. Als Herzog Johann Wilhelm 1609 kinderlos starb, machten auf diese Länder Anspruch die beiden protestantischen Fürsten Johann Sigismund von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg: Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg Marie Eleonore Anna Johann Wilhelm G. Hz. Albrecht Friedrich G. Philipp Ludwig f 1609. v. Preussen v. Pfalz-Neuburg I I ! I Anna Wolfgang Wilhelm. G. Johann Sigismund. Als der Kaiser, um sich dieser Länder zu bemächtigen, Truppen an den Niederrhein sandte und bei der Liga und Spanien Unterstützung fand, einigten sich die beiden genannten Fürsten und ergriffen gemeinsam von den streitigen Gebieten Besitz; sie erhielten in den Niederlanden und Heinrich Iv. von Frankreich Bundesgenossen. Den Ausbruch eines europäischen Krieges verhinderte nur Heinrichs Iv. Ermordung (1610). Nun aber ent-

10. Leitfaden der preußischen Geschichte - S. 39

1892 - Berlin : Simion
Ermland und Natangen am frischen Haff, Barten zwischen Alle und vinycvapp, Zubauen und Galinden längster masurischen Seeen, Samland zwischen"betn frischen und kurischen Haff, ^Nabrauen un^Uhälauen am kurischen Haff) gab es einen obermehrere Häuptlinge uni lanbesfürstlicher Macht; in den Volksversammlungen entschieben meist die Ebeln (reiche, angesehene Geschlechter). Großen Einfluß übten die Priester (Waidelotten) und beson-bers beten Oberster, bet Kriwe im Romowe, einem Heiligtum in Nabtauen. Die Toten itmtben vetbtannt, die Asche in thö-nernen Utnen beigesetzt; das jenseitige Leben hielt man für eine gleichmäßige Fortsetzung des irbischen. Die Bekehtuugsversuche bet slawischen Nachbarn (Bischof Adalbert von Prag f 997; Erzbischof Brun t 1009; Bischof Christian! früher Mönch zu Oliva, 1212) waren ebenso fruchtlos wie ihre kriegerischen Angriffe und reizten die Preußen nur zu wilben, verheerende« Einfällen in das Gebiet der Masuren, Polen, Pommern. Da baten Bifchof Christian und bet politische Herzog Konrab von Masowien 1226 den beutschert Drben um Hilfe. Der Drben „des beutfchen Hanfes unserer lieben . Frauen zu Jerusalem" (bethet auch Marienritter ober Deutsch-herren genannt) war 1190 im Lager vor Alton aus einer Spitalstiftung lübifcher und bremischer Kaufleute vom Schwabenherzog Friedrich festgestellt, 1198 aber rittermäßig eingerichtet worben, mit den Gelübden der Rittermönche (Armut, Gehorsam, Keuschheit, Bekämpfung der Ungläubigen, Krankenpflege) und dem Abzeichen des schwarzen Kreuzes auf weißem Mantel, und kam bald, besonders unter feinem vortrefflichen ^ Hochmeister Hermann von Salza, zu großer Blüte. 1230 schickte dieser nun eine Schar von Rittern unter dem Lanbmerster Hermann Balk ab, um das Heibenlanb Preußen, welches Kaiser und Papst dem Orden geschenkt, zu erobern. Vom Kulmerlande aus drangen die Ritter vor, besiegten, durch deutsche Kreuzfahrer unterstützt, einen Gau nach dem andern und sicherten jede neue Eroberung durch Anstellung beutscher Einwanberer in festen Städten und Burgen. Doch wiberstanben die Preußen mit solcher Ausbauer und Tapferkeit, daß der blutige Kampf ein halbes Jahrhundert (bis 1283) währte. Ähnlich wie in der Mark Brandenburg die Wenden würden auch hier s*
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